Der Naturlehrpfad


Gesamtgelände und Naturlehrpfad


 

Wildbienenstand

 

Barfußpfad mit Weidentippi

                    Felsengarten                                                (angelegt  Schulprojektwoche 2005)

 

Feuchtbiotop im Frühjahr

Einweihung der Beobachtungskanzel 

 

 

 

 

 

Der Naturlehrpfad

wird  sich in seiner ersten Phase mit ca. 25 Stationen, Erklärungs- tafeln, Aussichtspunkten usw. auf dem Gelände der ehemaligen Erddeponie „Mailänder“, inzwischen §24a-Biotop, bewegen. In einer zweiten Phase soll der Naturlehrpfad in die angrenzenden Gebiete integriert, bzw. ausgedehnt werden. Hierbei sollen vor allem die nördlich gelegenen Biotope auf dem „Schönen Berg“ zwischen Waldhausen und Ebnat mit den von der NSG und der Flurneu- ordnung  angelegten Streuobst- wiesen und Heckenbeständen, sowie die südöstlichen Gebiete an der alten Elchinger Strasse u.a. mit den „Autobahnteichen“ (hier hat die NSG vor einigen Jahren Steinriegel für Eidechsen angelegt) und den nahe gelegenen Waldgebieten in die zukünftige Planung einbezogen werden.

Besondere Attraktionen des „kleinen“ Naturlehrpfades werden sein:

1)     Kräutergarten mit angrenzender Schmetterlingsnahrungspflanzung und Wildbienenanlage

2)      heimischer Heckenpflanzung (verwertbare Früchte) wie Schlehe, Haberobst, Weißdorn, Eberesche, Holunder, Hasel, Brombeeren, Himbeeren, Hagebutten, Felsenbirne, Wildkirsche, Holzapfel-und birne u.a. (angelegt) 

3)     Sumpf-und Feuchtbiotope (2 x bereits bestehend)

4)     Benjeshecke (angelegt)

5)     Trocken/Magerrasenbestände mit Schaf-und Ziegenbeweidung (vorhanden)

6)     Totholzhaufen (vorhanden)

7)     Nacht-Blütenweide für Nachtinsekten und Fledermäuse

8)     Steinhalde, Felsbiotop und Trocken-Steinmauer für Eidechsen, Schlangen u.a.          ( angelegt)

9)     Bienenstand (angelegt)

10) Waldgebiete (vorhanden)

11) Waldweide (vorhanden)

12) Weidenbruchgebiet (vorhanden)

13) Birkentundra (vorhanden)

14) Moose-und Flechtenstandort (vorhanden)

15) Kernzone (keinerlei Nutzung und Betretungsverbot, Sukzessionsfläche)

16) Streuobstbestand mit Hochstämmen alter Sorten (angelegt)

17) Wildrosenhecke